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Daten­schutzerk­lärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Inter­esse an unserem Unternehmen. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die Geschäft­sleitung der Hair­lan­der Gert Ahrens. Eine Nutzung der Inter­net­seit­en der Hair­lan­der Gert Ahrens ist grund­sät­zlich ohne jede Angabe per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en möglich. Sofern eine betrof­fene Per­son beson­dere Ser­vices unseres Unternehmens über unsere Inter­net­seite in Anspruch nehmen möchte, kön­nte jedoch eine Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en erforder­lich wer­den. Ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en erforder­lich und beste­ht für eine solche Ver­ar­beitung keine geset­zliche Grund­lage, holen wir generell eine Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son ein.

Die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, beispiel­sweise des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Tele­fon­num­mer ein­er betrof­fe­nen Per­son, erfol­gt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­verord­nung und in Übere­in­stim­mung mit den für Hair­lan­der Gert Ahrens gel­tenden lan­desspez­i­fis­chen Daten­schutzbes­tim­mungen. Mit­tels dieser Daten­schutzerk­lärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobe­nen, genutzten und ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en informieren. Fern­er wer­den betrof­fene Per­so­n­en mit­tels dieser Daten­schutzerk­lärung über die ihnen zuste­hen­den Rechte aufgeklärt.

Hair­lan­der Gert Ahrens hat als für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlich­er zahlre­iche tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men umge­set­zt, um einen möglichst lück­en­losen Schutz der über diese Inter­net­seite ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sicherzustellen. Den­noch kön­nen Inter­net­basierte Datenüber­tra­gun­gen grund­sät­zlich Sicher­heit­slück­en aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleis­tet wer­den kann. Aus diesem Grund ste­ht es jed­er betrof­fe­nen Per­son frei, per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en auch auf alter­na­tiv­en Wegen, beispiel­sweise tele­fonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffs­bes­tim­mungen

Die Daten­schutzerk­lärung der Hair­lan­der Gert Ahrens beruht auf den Begrif­flichkeit­en, die durch den Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Unsere Daten­schutzerk­lärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kun­den und Geschäftspart­ner ein­fach les­bar und ver­ständlich sein. Um dies zu gewährleis­ten, möcht­en wir vor­ab die ver­wen­de­ten Begrif­flichkeit­en erläutern.

Wir ver­wen­den in dieser Daten­schutzerk­lärung unter anderem die fol­gen­den Begriffe:

a) Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fizierte oder iden­ti­fizier­bare natür­liche Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fene Per­son“) beziehen. Als iden­ti­fizier­bar wird eine natür­liche Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­beson­dere mit­tels Zuord­nung zu ein­er Ken­nung wie einem Namen, zu ein­er Kennnum­mer, zu Stan­dort­dat­en, zu ein­er Online-Ken­nung oder zu einem oder mehreren beson­deren Merk­malen, die Aus­druck der physis­chen, phys­i­ol­o­gis­chen, genetis­chen, psy­chis­chen, wirtschaftlichen, kul­turellen oder sozialen Iden­tität dieser natür­lichen Per­son sind, iden­ti­fiziert wer­den kann.

b) Betrof­fene Per­son ist jede iden­ti­fizierte oder iden­ti­fizier­bare natür­liche Per­son, deren per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von dem für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen ver­ar­beit­et werden.

c) Ver­ar­beitung ist jed­er mit oder ohne Hil­fe automa­tisiert­er Ver­fahren aus­ge­führte Vor­gang oder jede solche Vor­gangsrei­he im Zusam­men­hang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wie das Erheben, das Erfassen, die Organ­i­sa­tion, das Ord­nen, die Spe­icherung, die Anpas­sung oder Verän­derung, das Ausle­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mit­tlung, Ver­bre­itung oder eine andere Form der Bere­it­stel­lung, den Abgle­ich oder die Verknüp­fung, die Ein­schränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Ein­schränkung der Ver­ar­beitung Ein­schränkung der Ver­ar­beitung ist die Markierung gespe­ichert­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en mit dem Ziel, ihre kün­ftige Ver­ar­beitung einzuschränken.

e) Pro­fil­ing ist jede Art der automa­tisierten Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die darin beste­ht, dass diese per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­wen­det wer­den, um bes­timmte per­sön­liche Aspek­te, die sich auf eine natür­liche Per­son beziehen, zu bew­erten, ins­beson­dere, um Aspek­te bezüglich Arbeit­sleis­tung, wirtschaftlich­er Lage, Gesund­heit, per­sön­lich­er Vor­lieben, Inter­essen, Zuver­läs­sigkeit, Ver­hal­ten, Aufen­thalt­sort oder Ortswech­sel dieser natür­lichen Per­son zu analysieren oder vorherzusagen.

f)  Pseu­do­nymisierung ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en in ein­er Weise, auf welche die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ohne Hinzuziehung zusät­zlich­er Infor­ma­tio­nen nicht mehr ein­er spez­i­fis­chen betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern diese zusät­zlichen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men unter­liegen, die gewährleis­ten, dass die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht ein­er iden­ti­fizierten oder iden­ti­fizier­baren natür­lichen Per­son zugewiesen werden.

g) Ver­ant­wortlich­er oder für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlich­er oder für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlich­er ist die natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit anderen über die Zwecke und Mit­tel der Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en entschei­det. Sind die Zwecke und Mit­tel dieser Ver­ar­beitung durch das Union­srecht oder das Recht der Mit­glied­staat­en vorgegeben, so kann der Ver­ant­wortliche beziehungsweise kön­nen die bes­timmten Kri­te­rien sein­er Benen­nung nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en vorge­se­hen werden.

h) Auf­tragsver­ar­beit­er ist eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en im Auf­trag des Ver­ant­wortlichen verarbeitet.

i)   Empfänger ist eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, der per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en offen­gelegt wer­den, unab­hängig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bes­timmten Unter­suchungsauf­trags nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en möglicher­weise per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Empfänger.

j)   Drit­ter ist eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle außer der betrof­fe­nen Per­son, dem Ver­ant­wortlichen, dem Auf­tragsver­ar­beit­er und den Per­so­n­en, die unter der unmit­tel­baren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wortlichen oder des Auf­tragsver­ar­beit­ers befugt sind, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu verarbeiten.

k)    Ein­willi­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­willig für den bes­timmten Fall in informiert­er Weise und unmissver­ständlich abgegebene Wil­lens­bekun­dung in Form ein­er Erk­lärung oder ein­er son­sti­gen ein­deuti­gen bestäti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­beitung der sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ein­ver­standen ist.

2. Name und Anschrift des für die Ver­ar­beitung Verantwortlichen

Ver­ant­wortlich­er im Sinne der Daten­schutz-Grund­verord­nung, son­stiger in den Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Union gel­tenden Daten­schutzge­set­ze und ander­er Bes­tim­mungen mit daten­schutzrechtlichem Charak­ter ist die:

Hair­lan­der Berlin
Einzelun­ternehmen Friseur
Inhab­er Gert Ahrens
Prager Platz 1–3
10779 Berlin
Tele­fon: +49 (0)30 644 60 702
Mobil: +49 (0)170 – 866 98 67
E‑Mail: g.ahrens01[a]arcor.de
Web­site: www.hairlander.com

3. Cook­ies

Die Inter­net­seit­en der Hair­lan­der Gert Ahrens ver­wen­den Cook­ies. Cook­ies sind Text­dateien, welche über einen Inter­net­brows­er auf einem Com­put­er­sys­tem abgelegt und gespe­ichert werden.

Zahlre­iche Inter­net­seit­en und Serv­er ver­wen­den Cook­ies. Viele Cook­ies enthal­ten eine soge­nan­nte Cook­ie-ID. Eine Cook­ie-ID ist eine ein­deutige Ken­nung des Cook­ies. Sie beste­ht aus ein­er Zeichen­folge, durch welche Inter­net­seit­en und Serv­er dem konkreten Inter­net­brows­er zuge­ord­net wer­den kön­nen, in dem das Cook­ie gespe­ichert wurde. Dies ermöglicht es den besucht­en Inter­net­seit­en und Servern, den indi­vidu­ellen Brows­er der betrof­fe­nen Per­son von anderen Inter­net­browsern, die andere Cook­ies enthal­ten, zu unter­schei­den. Ein bes­timmter Inter­net­brows­er kann über die ein­deutige Cook­ie-ID wieder­erkan­nt und iden­ti­fiziert werden.

Durch den Ein­satz von Cook­ies kann Hair­lan­der Gert Ahrens den Nutzern dieser Inter­net­seite nutzer­fre­undlichere Ser­vices bere­it­stellen, die ohne die Cook­ie-Set­zung nicht möglich wären.

Mit­tels eines Cook­ies kön­nen die Infor­ma­tio­nen und Ange­bote auf unser­er Inter­net­seite im Sinne des Benutzers opti­miert wer­den. Cook­ies ermöglichen uns, wie bere­its erwäh­nt, die Benutzer unser­er Inter­net­seite wiederzuerken­nen. Zweck dieser Wieder­erken­nung ist es, den Nutzern die Ver­wen­dung unser­er Inter­net­seite zu erle­ichtern. Der Benutzer ein­er Inter­net­seite, die Cook­ies ver­wen­det, muss beispiel­sweise nicht bei jedem Besuch der Inter­net­seite erneut seine Zugangs­dat­en eingeben, weil dies von der Inter­net­seite und dem auf dem Com­put­er­sys­tem des Benutzers abgelegten Cook­ie über­nom­men wird. Ein weit­eres Beispiel ist das Cook­ie eines Warenko­rbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenko­rb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betrof­fene Per­son kann die Set­zung von Cook­ies durch unsere Inter­net­seite jed­erzeit mit­tels ein­er entsprechen­den Ein­stel­lung des genutzten Inter­net­browsers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Cook­ies dauer­haft wider­sprechen. Fern­er kön­nen bere­its geset­zte Cook­ies jed­erzeit über einen Inter­net­brows­er oder andere Soft­ware­pro­gramme gelöscht wer­den. Dies ist in allen gängi­gen Inter­net­browsern möglich. Deak­tiviert die betrof­fene Per­son die Set­zung von Cook­ies in dem genutzten Inter­net­brows­er, sind unter Umstän­den nicht alle Funk­tio­nen unser­er Inter­net­seite vol­lum­fänglich nutzbar.

Zur Ver­wal­tung der einge­set­zten Cook­ies und ähn­lichen Tech­nolo­gien (Track­ing-Pix­el, Web-Bea­cons etc.) und dies­bezüglich­er Ein­willi­gun­gen set­zen wir das Con­sent Tool “Real Cook­ie Ban­ner” ein. Details zur Funk­tion­sweise von “Real Cook­ie Ban­ner” find­est du unter https://devowl.io/de/rcb/datenverarbeitung/.

Rechts­grund­la­gen für die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en in diesem Zusam­men­hang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Inter­esse ist die Ver­wal­tung der einge­set­zten Cook­ies und ähn­lichen Tech­nolo­gien und der dies­bezüglichen Einwilligungen.

Die Bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist wed­er ver­traglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Ver­trages notwendig. Du bist nicht verpflichtet, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­itzustellen. Wenn du die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht bere­it­stellst, kön­nen wir deine Ein­willi­gun­gen nicht verwalten.

4. Erfas­sung von all­ge­meinen Dat­en und Informationen

Die Inter­net­seite Hair­lan­der Gert Ahrens erfasst mit jedem Aufruf der Inter­net­seite durch eine betrof­fene Per­son oder ein automa­tisiertes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen. Diese all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Servers gespe­ichert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Browser­typen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugreifend­en Sys­tem ver­wen­dete Betrieb­ssys­tem, (3) die Inter­net­seite, von welch­er ein zugreifend­es Sys­tem auf unsere Inter­net­seite gelangt (soge­nan­nte Refer­rer), (4) die Unter­web­seit­en, welche über ein zugreifend­es Sys­tem auf unser­er Inter­net­seite anges­teuert wer­den, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, (6) eine Inter­net-Pro­tokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Inter­net-Ser­vice-Provider des zugreifend­en Sys­tems und (8) son­stige ähn­liche Dat­en und Infor­ma­tio­nen, die der Gefahren­ab­wehr im Falle von Angrif­f­en auf unsere infor­ma­tion­stech­nol­o­gis­chen Sys­teme dienen.

Bei der Nutzung dieser all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen zieht Hair­lan­der Gert Ahrens keine Rückschlüsse auf die betrof­fene Per­son. Diese Infor­ma­tio­nen wer­den vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unser­er Inter­net­seite kor­rekt auszuliefern, (2) die Inhalte unser­er Inter­net­seite sowie die Wer­bung für diese zu opti­mieren, (3) die dauer­hafte Funk­tions­fähigkeit unser­er infor­ma­tion­stech­nol­o­gis­chen Sys­teme und der Tech­nik unser­er Inter­net­seite zu gewährleis­ten sowie (4) um Strafver­fol­gungs­be­hör­den im Falle eines Cyberan­griffes die zur Strafver­fol­gung notwendi­gen Infor­ma­tio­nen bere­itzustellen. Diese anonym erhobe­nen Dat­en und Infor­ma­tio­nen wer­den durch den Hair­lan­der daher ein­er­seits sta­tis­tisch und fern­er mit dem Ziel aus­gew­ertet, den Daten­schutz und die Daten­sicher­heit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um let­ztlich ein opti­males Schutzniveau für die von uns ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sicherzustellen. Die anony­men Dat­en der Serv­er-Log­files wer­den getren­nt von allen durch eine betrof­fene Per­son angegebe­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespeichert.

5. Rou­tinemäßige Löschung und Sper­rung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten

Der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche ver­ar­beit­et und spe­ichert per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeitraum, der zur Erre­ichung des Spe­icherungszwecks erforder­lich ist oder sofern dies durch den Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber oder einen anderen Geset­zge­ber in Geset­zen oder Vorschriften, welchen der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche unter­liegt, vorge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spe­icherungszweck oder läuft eine vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber oder einem anderen zuständi­gen Geset­zge­ber vorgeschriebene Spe­icher­frist ab, wer­den die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en rou­tinemäßig und entsprechend den geset­zlichen Vorschriften ges­per­rt oder gelöscht.

6. Rechte der betrof­fe­nen Person

  • a) Recht auf Bestä­ti­gung Jede betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber eingeräumte Recht, von dem für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen eine Bestä­ti­gung darüber zu ver­lan­gen, ob sie betr­e­f­fende per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et wer­den. Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Bestä­ti­gungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wenden.
  • b) Recht auf Auskun­ft Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, jed­erzeit von dem für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen unent­geltliche Auskun­ft über die zu sein­er Per­son gespe­icherten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en und eine Kopie dieser Auskun­ft zu erhal­ten. Fern­er hat der Europäis­che Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Auskun­ft über fol­gende Infor­ma­tio­nen zugestanden: 
    • die Ver­ar­beitungszwecke
    • die Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die ver­ar­beit­et werden
    • die Empfänger oder Kat­e­gorien von Empfängern, gegenüber denen die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en offen­gelegt wor­den sind oder noch offen­gelegt wer­den, ins­beson­dere bei Empfängern in Drit­tlän­dern oder bei inter­na­tionalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespe­ichert wer­den, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kri­te­rien für die Fes­tle­gung dieser Dauer
    • das Beste­hen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en oder auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung durch den Ver­ant­wortlichen oder eines Wider­spruch­srechts gegen diese Verarbeitung
    • das Beste­hen eines Beschw­erderechts bei ein­er Aufsichtsbehörde
    • wenn die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erhoben wer­den: Alle ver­füg­baren Infor­ma­tio­nen über die Herkun­ft der Daten
    • das Beste­hen ein­er automa­tisierten Entschei­dungs­find­ung ein­schließlich Pro­fil­ing gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­d­est in diesen Fällen — aus­sagekräftige Infor­ma­tio­nen über die involvierte Logik sowie die Trag­weite und die angestrebten Auswirkun­gen ein­er der­ar­ti­gen Ver­ar­beitung für die betrof­fene Per­son. Fern­er ste­ht der betrof­fe­nen Per­son ein Auskun­ft­srecht darüber zu, ob per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en an ein Drit­t­land oder an eine inter­na­tionale Organ­i­sa­tion über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so ste­ht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Auskun­ft über die geeigneten Garantien im Zusam­men­hang mit der Über­mit­tlung zu erhal­ten. Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Auskun­ft­srecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wenden.
  • c) Recht auf Berich­ti­gung Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die unverzügliche Berich­ti­gung sie betr­e­f­fend­er unrichtiger per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zu ver­lan­gen. Fern­er ste­ht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwecke der Ver­ar­beitung, die Ver­voll­ständi­gung unvoll­ständi­ger per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en — auch mit­tels ein­er ergänzen­den Erk­lärung — zu ver­lan­gen. Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Berich­ti­gungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wenden.
  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen wer­den) Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wortlichen zu ver­lan­gen, dass die sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en unverzüglich gelöscht wer­den, sofern ein­er der fol­gen­den Gründe zutrifft und soweit die Ver­ar­beitung nicht erforder­lich ist: 
    • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den für solche Zwecke erhoben oder auf son­stige Weise ver­ar­beit­et, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betrof­fene Per­son wider­ruft ihre Ein­willi­gung, auf die sich die Ver­ar­beitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an ein­er ander­weit­i­gen Rechts­grund­lage für die Verarbeitung.
    • Die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung ein, und es liegen keine vor­rangi­gen berechtigten Gründe für die Ver­ar­beitung vor, oder die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung ein.
    • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den unrecht­mäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist zur Erfül­lung ein­er rechtlichen Verpflich­tung nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en erforder­lich, dem der Ver­ant­wortliche unterliegt.
    • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den in Bezug auf ange­botene Dien­ste der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.Sofern ein­er der oben genan­nten Gründe zutrifft und eine betrof­fene Per­son die Löschung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die bei Hair­lan­der Gert Ahrens gespe­ichert sind, ver­an­lassen möchte, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wen­den. Der Mitar­beit­er des Hair­lan­ders wird ver­an­lassen, dass dem Löschver­lan­gen unverzüglich nachgekom­men wird. Wur­den die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en von der Hair­lam­n­der öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Ver­ant­wortlich­er gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en verpflichtet, so trifft Hair­lan­der Gert Ahrens unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­baren Tech­nolo­gie und der Imple­men­tierungskosten angemessene Maß­nah­men, auch tech­nis­ch­er Art, um andere für die Daten­ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche, welche die veröf­fentlicht­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­ar­beit­en, darüber in Ken­nt­nis zu set­zen, dass die betrof­fene Per­son von diesen anderen für die Daten­ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen die Löschung sämtlich­er Links zu diesen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en oder von Kopi­en oder Rep­lika­tio­nen dieser per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­langt hat, soweit die Ver­ar­beitung nicht erforder­lich ist. Der Mitar­beit­er der Hair­lan­der Gert Ahrens wird im Einzelfall das Notwendi­ge veranlassen.
  • e) Recht auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wortlichen die Ein­schränkung der Ver­ar­beitung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Voraus­set­zun­gen gegeben ist: 
    • Die Richtigkeit der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dauer, die es dem Ver­ant­wortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu überprüfen.
    • Die Ver­ar­beitung ist unrecht­mäßig, die betrof­fene Per­son lehnt die Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ab und ver­langt stattdessen die Ein­schränkung der Nutzung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten.
    • Der Ver­ant­wortliche benötigt die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en für die Zwecke der Ver­ar­beitung nicht länger, die betrof­fene Per­son benötigt sie jedoch zur Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Rechtsansprüchen.
    • Die betrof­fene Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­gelegt und es ste­ht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Ver­ant­wortlichen gegenüber denen der betrof­fe­nen Per­son überwiegen.Sofern eine der oben genan­nten Voraus­set­zun­gen gegeben ist und eine betrof­fene Per­son die Ein­schränkung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die bei Hair­lan­der Gert Ahrens gespe­ichert sind, ver­lan­gen möchte, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wen­den. Der Mitar­beit­er der Hair­lan­der Gert Ahrens wird die Ein­schränkung der Ver­ar­beitung veranlassen.
  • f) Recht auf Datenüber­trag­barkeit Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, welche durch die betrof­fene Per­son einem Ver­ant­wortlichen bere­it­gestellt wur­den, in einem struk­turi­erten, gängi­gen und maschi­nen­les­baren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, diese Dat­en einem anderen Ver­ant­wortlichen ohne Behin­derung durch den Ver­ant­wortlichen, dem die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­it­gestellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­beitung auf der Ein­willi­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Ver­ar­beitung mith­il­fe automa­tisiert­er Ver­fahren erfol­gt, sofern die Ver­ar­beitung nicht für die Wahrnehmung ein­er Auf­gabe erforder­lich ist, die im öffentlichen Inter­esse liegt oder in Ausübung öffentlich­er Gewalt erfol­gt, welche dem Ver­ant­wortlichen über­tra­gen wurde. Fern­er hat die betrof­fene Per­son bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenüber­trag­barkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en direkt von einem Ver­ant­wortlichen an einen anderen Ver­ant­wortlichen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rechte und Frei­heit­en ander­er Per­so­n­en beein­trächtigt wer­den. Zur Gel­tend­machung des Rechts auf Datenüber­trag­barkeit kann sich die betrof­fene Per­son jed­erzeit an einen Mitar­beit­er der Hair­lan­der Gert Ahrens wenden.
  • g) Recht auf Wider­spruch Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, jed­erzeit gegen die Ver­ar­beitung sie betr­e­f­fend­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­staben e oder f DS-GVO erfol­gt, Wider­spruch einzule­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Bes­tim­mungen gestütztes Pro­fil­ing. Die Hair­lan­der ver­ar­beit­et die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gende schutzwürdi­ge Gründe für die Ver­ar­beitung nach­weisen, die den Inter­essen, Recht­en und Frei­heit­en der betrof­fe­nen Per­son über­wiegen, oder die Ver­ar­beitung dient der Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Recht­sansprüchen. Ver­ar­beit­et Hair­lan­der Gert Ahrens per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en, um Direk­twer­bung zu betreiben, so hat die betrof­fene Per­son das Recht, jed­erzeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zum Zwecke der­ar­tiger Wer­bung einzule­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit solch­er Direk­twer­bung in Verbindung ste­ht. Wider­spricht die betrof­fene Per­son gegenüber der Hair­lan­der Gert Ahrens der Ver­ar­beitung für Zwecke der Direk­twer­bung, so wird Hair­lan­der Gert Ahrens die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht mehr für diese Zwecke ver­ar­beit­en. Zudem hat die betrof­fene Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, gegen die sie betr­e­f­fende Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die bei der Hair­lan­der Gert Ahrens zu wis­senschaftlichen oder his­torischen Forschungszweck­en oder zu sta­tis­tis­chen Zweck­en gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch einzule­gen, es sei denn, eine solche Ver­ar­beitung ist zur Erfül­lung ein­er im öffentlichen Inter­esse liegen­den Auf­gabe erforder­lich. Zur Ausübung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fene Per­son direkt an jeden Mitar­beit­er der Hair­lan­der Gert Ahrens oder einen anderen Mitar­beit­er wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son ste­ht es fern­er frei, im Zusam­men­hang mit der Nutzung von Dien­sten der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft, ungeachtet der Richtlin­ie 2002/58/EG, ihr Wider­spruch­srecht mit­tels automa­tisiert­er Ver­fahren auszuüben, bei denen tech­nis­che Spez­i­fika­tio­nen ver­wen­det werden.
  • h) Automa­tisierte Entschei­dun­gen im Einzelfall ein­schließlich Pro­fil­ing Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, nicht ein­er auss­chließlich auf ein­er automa­tisierten Ver­ar­beitung — ein­schließlich Pro­fil­ing — beruhen­den Entschei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung ent­fal­tet oder sie in ähn­lich­er Weise erhe­blich beein­trächtigt, sofern die Entschei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwis­chen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wortlichen erforder­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mit­glied­staat­en, denen der Ver­ant­wortliche unter­liegt, zuläs­sig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maß­nah­men zur Wahrung der Rechte und Frei­heit­en sowie der berechtigten Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son enthal­ten oder (3) mit aus­drück­lich­er Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son erfol­gt. Ist die Entschei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwis­chen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wortlichen erforder­lich oder (2) erfol­gt sie mit aus­drück­lich­er Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die Hair­lan­der Gert Ahrens angemessene Maß­nah­men, um die Rechte und Frei­heit­en sowie die berechtigten Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son zu wahren, wozu min­destens das Recht auf Erwirkung des Ein­greifens ein­er Per­son seit­ens des Ver­ant­wortlichen, auf Dar­legung des eige­nen Stand­punk­ts und auf Anfech­tung der Entschei­dung gehört. Möchte die betrof­fene Per­son Rechte mit Bezug auf automa­tisierte Entschei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wenden.
  • i) Recht auf Wider­ruf ein­er daten­schutzrechtlichen Ein­willi­gung Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, eine Ein­willi­gung zur Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en jed­erzeit zu wider­rufen. Möchte die betrof­fene Per­son ihr Recht auf Wider­ruf ein­er Ein­willi­gung gel­tend machen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wenden.

7. Rechts­grund­lage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechts­grund­lage für Ver­ar­beitungsvorgänge, bei denen wir eine Ein­willi­gung für einen bes­timmten Ver­ar­beitungszweck ein­holen. Ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zur Erfül­lung eines Ver­trags, dessen Ver­tragspartei die betrof­fene Per­son ist, erforder­lich, wie dies beispiel­sweise bei Ver­ar­beitungsvorgän­gen der Fall ist, die für eine Liefer­ung von Waren oder die Erbringung ein­er son­sti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung notwendig sind, so beruht die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gle­ich­es gilt für solche Ver­ar­beitungsvorgänge die zur Durch­führung vorver­traglich­er Maß­nah­men erforder­lich sind, etwa in Fällen von Anfra­gen zur unseren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Unternehmen ein­er rechtlichen Verpflich­tung durch welche eine Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en erforder­lich wird, wie beispiel­sweise zur Erfül­lung steuer­lich­er Pflicht­en, so basiert die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fällen kön­nte die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en erforder­lich wer­den, um lebenswichtige Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son oder ein­er anderen natür­lichen Per­son zu schützen. Dies wäre beispiel­sweise der Fall, wenn ein Besuch­er in unserem Betrieb ver­let­zt wer­den würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendat­en oder son­stige lebenswichtige Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kranken­haus oder son­stige Dritte weit­ergegeben wer­den müssten. Dann würde die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Let­ztlich kön­nten Ver­ar­beitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechts­grund­lage basieren Ver­ar­beitungsvorgänge, die von kein­er der vor­ge­nan­nten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­beitung zur Wahrung eines berechtigten Inter­ess­es unseres Unternehmens oder eines Drit­ten erforder­lich ist, sofern die Inter­essen, Grun­drechte und Grund­frei­heit­en des Betrof­fe­nen nicht über­wiegen. Solche Ver­ar­beitungsvorgänge sind uns ins­beson­dere deshalb ges­tat­tet, weil sie durch den Europäis­chen Geset­zge­ber beson­ders erwäh­nt wur­den. Er ver­trat insoweit die Auf­fas­sung, dass ein berechtigtes Inter­esse anzunehmen sein kön­nte, wenn die betrof­fene Per­son ein Kunde des Ver­ant­wortlichen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

8. Berechtigte Inter­essen an der Ver­ar­beitung, die von dem Ver­ant­wortlichen oder einem Drit­ten ver­fol­gt werden

Basiert die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Inter­esse die Durch­führung unser­er Geschäft­stätigkeit zugun­sten des Woh­lerge­hens all unser­er Mitar­beit­er und unser­er Anteilseigner.

9. Dauer, für die die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespe­ichert werden

Das Kri­teri­um für die Dauer der Spe­icherung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist die jew­eilige geset­zliche Auf­be­wahrungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die entsprechen­den Dat­en rou­tinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­tragser­fül­lung oder Ver­tragsan­bah­nung erforder­lich sind.

10. Geset­zliche oder ver­tragliche Vorschriften zur Bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en; Erforder­lichkeit für den Ver­tragsab­schluss; Verpflich­tung der betrof­fe­nen Per­son, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­itzustellen; mögliche Fol­gen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bere­it­stel­lung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zum Teil geset­zlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuer­vorschriften) oder sich auch aus ver­traglichen Regelun­gen (z.B. Angaben zum Ver­tragspart­ner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Ver­tragss­chluss erforder­lich sein, dass eine betrof­fene Per­son uns per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch uns ver­ar­beit­et wer­den müssen. Die betrof­fene Per­son ist beispiel­sweise verpflichtet uns per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en bere­itzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlossen wer­den kön­nte. Vor ein­er Bere­it­stel­lung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fene an einen unser­er Mitar­beit­er wen­den. Unser Mitar­beit­er klärt den Betrof­fe­nen einzelfall­be­zo­gen darüber auf, ob die Bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en geset­zlich oder ver­traglich vorgeschrieben oder für den Ver­tragsab­schluss erforder­lich ist, ob eine Verpflich­tung beste­ht, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­itzustellen, und welche Fol­gen die Nicht­bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en hätte.

11. Beste­hen ein­er automa­tisierten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wusstes Unternehmen verzicht­en wir auf eine automa­tis­che Entschei­dungs­find­ung oder ein Profiling.

Entwick­elt von den Legal­Tech Spezial­is­ten von Will­ing & Able, die auch das Sys­tem für daten­schutzrechtlich durch­dachte dig­i­tale Zeit­er­fas­sung entwick­elt haben. Die Texte des Daten­schutzerk­lärungs-Gen­er­a­tors wur­den von Prof. Dr. h.c. Heiko Jon­ny Maniero und Recht­san­walt Chris­t­ian Solmecke erstellt und publiziert.

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